Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Grundlagen für Barrierefreiheit

Gesetzliche Grundlagen

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Ausschnitt aus dem BGG:
"§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen
in der allgemein üblichen Weise,
ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind."


Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)

Ausschnitt aus der BITV nach dem Behindertengleichstellungsgesetz BGG:
"§ 1 Sachlicher Geltungsbereich.
Die Verordnung gilt für:
1. Internetauftritte und –angebote,
2. Intranetauftritte und –angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte graphische
Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung."


Technische Grundlagen

Möglichkeiten der Erstellung

  • Textlösung (HTML)
  • eigene Programmierung (mit z.B. C++)
  • Multimedia Entwicklungsumgebung (z.B. Macromedia Director)

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